AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DSB Foto-/Videografie (handelnd als OHA Film)
Stand: November 2024
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und
Leistungen der DSB Foto-/Videografie, Kellerweg 1, 86505 Münsterhausen (nachfolgend
„Auftragnehmer“ oder „wir“), handelnd unter dem Namen OHA Film, mit ihren Vertragspartnern
(nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Sie“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen im Bereich Film- und Videoproduktion,
einschließlich Konzeption, Dreh, Postproduktion, Animation und Marketing. Sie berücksichtigen
branchenübliche Standards, insbesondere die auf ver.di geregelten Tarifverträge (z. B. TV FFS) für
Arbeitszeiten, Vergütung und Produktionsprozesse von Film- und Fernsehschaffenden in Deutschland.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der
Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der
Leistungserbringung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung relevanten Informationen (z. B.
Zielgruppe, Budget, Fristen) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Unterlassene Angaben
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Leistungen und Pflichten
3.1 Wir erbringen unsere Leistungen gemäß dem vereinbarten Auftrag unter Berücksichtigung
rechtlicher Vorgaben der Filmbranche in Deutschland (u. a. Urheberrecht, Datenschutz, Tarifverträge
via ver.di, Arbeitszeitregelungen).
3.2 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Materialien, Rechte und Zugänge fristgerecht zur
Verfügung. Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu automatischer Fristverlängerung und
können zu einer gesonderten Berechnung von Mehrkosten führen.
3.3 Änderungswünsche nach Vertragsschluss gelten als zusätzlicher Auftrag und werden nach
Aufwand separat vergütet. Wesentliche Änderungen, die den Projektumfang stark verändern, können
abgelehnt oder neu verhandelt werden.
3.4 Wir dürfen Subunternehmer einsetzen und bleiben alleiniger Vertragspartner. Subunternehmer
unterliegen den gleichen Pflichten, soweit anwendbar.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis zu einem Netto-Stundensatz von 95,00 EUR zzgl.
gesetzlicher MwSt. Alternativ vereinbarte Pauschalen gelten nur für klar benannte Leistungen.
4.2 Zusätzliche Kosten (z. B. Reisen, Materialien, Lizenzen, Drittanbieterleistungen) werden separat
abgerechnet.
4.3 Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis protokollierter Arbeitszeiten. Mindestabrechnung pro
Einsatz: 4 Stunden. Arbeitszeit umfasst auch Vor- und Nachbereitung.
4.4 Preisanpassungen aufgrund erhöhter Produktionskosten oder Tarifsteigerungen sind nach
vorheriger Information des Auftraggebers zulässig.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten
Verzugszinsen i. H. v. 9 % p. a. über dem Basiszinssatz. Mahngebühr: 10,00 EUR je Mahnung.
5.2 Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen bis zu 50 % des Auftragswerts zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug dürfen wir Leistungen einstellen und Schadensersatz verlangen.
5.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur bei unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Nach vollständiger Bezahlung räumen wir dem Auftraggeber einfache, nicht-exklusive
Nutzungsrechte ein, beschränkt auf den im Vertrag definierten Zweck (z. B. Social Media, Website),
das Gebiet (z. B. DACH) und die Nutzungsdauer (z. B. 12 Monate). Weitere Nutzungsrechte bedürfen
separater Vereinbarung.
6.2 Der Auftraggeber garantiert, dass er alle Rechte an von ihm bereitgestellten Inhalten besitzt, und
stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
6.3 Wir behalten alle Urheberrechte und dürfen entstandene Werke zu Referenzzwecken nutzen (z. B.
Portfolio, Website, Social Media).
6.4 Veränderungen an unseren Werken sind nur mit unserer Zustimmung zulässig.
7. Abnahme und Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe. Erfolgt
keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
7.2 Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
7.3 Subjektive Bewertungen wie Geschmack oder ästhetische Vorstellungen unterliegen keiner
Gewährleistung.
8. Haftung
8.1 Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung für Folgeschäden, entgangenen
Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
8.2 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.
8.3 Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks) sind wir von der Leistungspflicht
befreit.
8.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder mangelhafte Materialien
verursacht werden.
9. Kündigung
9.1 Ordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Kündigungsfrist: 4 Wochen zum
Monatsende.
9.2 Kündigt der Auftraggeber, sind erbrachte Leistungen zu vergüten, zusätzlich eine angemessene
Ausfallentschädigung bis max. 30 % des Restauftragswerts, gestaffelt je nach Projektstand. Wird ein
Projekt einen Tag vor Projektstart abgebrochen, wird der gesamte Projektumfang berechnet. Wird ein
Drehtag weniger als 5 Werktage vor Drehbeginn abgesagt, stellen wir alle bis dahin angefallenen
Kosten für unser Team in Rechnung und berechnen zusätzlich eine pauschale Entschädigung in Höhe
von 10-25 % des geplanten Drehvolumens, abhängig vom Umfang der Vorbereitungen.
9.3 Bei Pflichtverletzungen durch den Auftraggeber (z. B. Zahlungsverzug) behalten wir uns das Recht
zur sofortigen Kündigung vor.
10. Datenschutz
10.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung,
Kommunikation und Projektabwicklung. Details finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf
www.oha-film.de/datenschutz.
10.2 Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung zu und stellt sicher, dass er Einwilligungen Dritter
eingeholt hat.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Günzburg). Es gilt deutsches
Recht.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die
Parteien verpflichten sich, eine wirksame Ersatzregelung zu treffen.
11.3 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
12. Korrekturschleifen in der Postproduktion
12.1 Eine Korrekturschleife zur Feinabstimmung der gelieferten Ergebnisse ist im Angebotspreis enthalten.
12.2 Weitere Änderungswünsche nach dieser ersten Korrekturschleife werden mit einem Stundensatz von 95 €/h berechnet. Davon ausgenommen sind nachweislich technische Fehler (z. B. Tonstörungen, Farbstiche, Renderingfehler), die selbstverständlich kostenfrei korrigiert werden.
Salvatorische Klausel (Nichtigkeitsklausel):
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Agentur ist in einem solchen Fall verpflichtet, die nichtige oder anfechtbare Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame und unanfechtbare, gleichwertige und dem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen. Die gleiche Verpflichtung gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke zeigt.
OHA Film
Kellerweg 1
86505 Münsterhausen
USt-ID: DE341035567
Vertreten durch: Daniel Schrader-Bölsche